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BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88 |
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- BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84
Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang - …
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
In ständiger Rechtsprechung hat das BSG die tarifliche Einstufung der "bisherigen Berufstätigkeit" eines Versicherten als zuverlässiges Indiz für die Qualität der ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung angesehen (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84 - und 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129 = BSGE 58, 239 und Nr. 140, jweils mwN).Die zunächst zu vermutende Richtigkeit der tariflichen Einstufung eines Beschäftigten kann also durchaus widerlegt werden (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 76/80 -, 10. Februar 1983 - 5b RJ 8/82 - und 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84 - in SozR 2200 § 1246 Nrn 77, 106, 129).
- BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 76/80
Facharbeiter - Verweisbarkeit - Einstufung - Vergleichbarkeit von Tarifverträgen
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
Die zunächst zu vermutende Richtigkeit der tariflichen Einstufung eines Beschäftigten kann also durchaus widerlegt werden (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 76/80 -, 10. Februar 1983 - 5b RJ 8/82 - und 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84 - in SozR 2200 § 1246 Nrn 77, 106, 129). - BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 8/82
Facharbeiter - Gruppeneinstufung - Berufsunfähigkeitsrente - Leitberuf
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
Die zunächst zu vermutende Richtigkeit der tariflichen Einstufung eines Beschäftigten kann also durchaus widerlegt werden (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 76/80 -, 10. Februar 1983 - 5b RJ 8/82 - und 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84 - in SozR 2200 § 1246 Nrn 77, 106, 129).
- BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter - …
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
In ständiger Rechtsprechung hat das BSG die tarifliche Einstufung der "bisherigen Berufstätigkeit" eines Versicherten als zuverlässiges Indiz für die Qualität der ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung angesehen (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84 - und 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129 = BSGE 58, 239 und Nr. 140, jweils mwN). - BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von …
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
Bereits in seinem Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - hat der erkennende Senat betont, daß die Anforderungen insofern nicht überspannt werden dürfen. - BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/86
Kraftfahrer - Bauwirtschaft - Facharbeiter
Auszug aus BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
Zu Recht hat das LSG auf dieser Grundlage nach den tatsächlichen Feststellungen, die es dazu getroffen hat, den Kläger entsprechend dem arbeitsmarktlichen Wert seiner Tätigkeit einem voll ausgebildeten Maurer gleichgestellt und ihn innerhalb des vom Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entwickelten und aufrechterhaltenen Mehrstufenschemas (vgl dazu aus letzter Zeit nur BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 151 mwN) in die Gruppe der Erwerbstätigen eingereiht, deren Leitberuf der Beruf des Facharbeiters ist.
- BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 41/88 Es ist nicht zu beanstanden, wenn das LSG insoweit den Äußerungen des Arbeitgebers des Klägers und des beruflichen Sachverständigen gefolgt ist (ebenso bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 2/88 -).